• Keine Sozialabgaben auf die Beiträge (bis 2008)
• Keine Lohnsteuern auf die Beitragszahlung
• Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerfinanzierung
• Beitragsbefreiungen bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit möglich
• Wahl zwischen klassischer- oder fondsgebundener Anlage